© Verena Röser

Kosten für die Hebammenleistung 

Die Kosten für Hebammenhilfe werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sind Sie privat versichert, sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten, ob die Kosten auch übernommen werden. Wenn Hebammenleistungen laut der privaten Krankenkasse nach der Hebammenvergütungsvereinbarung gezahlt werden, werden die Kosten übernommen.

 

Da die Versicherungsleistungen für und Hebammen leider immer weiter steigen, sehen wir uns leider gezwungen, eine Pauschale für die Rufbereitschaft (Zeit in der wir 24h am Tag für Sie erreichbar sind) zu erheben. In dieser Zeit sind ich oder meine Kollegin 24h am Tag für Sie abrufbereit. Beginn der Rufbereitschaft ist ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche (37+0) und endet zwei Wochen nach dem errechneten Termin.  Damit wir Hebammen aber auch mal etwas Pause haben, betreuen wir Sie immer im Zweier-Team. Sie lernen also immer mich und eine meiner Kolleginnen aus dem Geburtshaus kennen.

 

Ein Teil der Rufbereitschaftspauschale wird inzwischen von vielen Krankenkassen erstattet. Genauere Infos erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse oder unter krankenkasseninfo.de.

Hebamme Verena Röser

Birkenstraße 7

40233 Düsseldorf

Mobil:

Hebamme Verena Röser

Eduard-Schloemann-Str. 33

40237 Düsseldorf

0177/2378525

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